Polizei trifft auf Spaziergänger, und erzählt natürlich Schwachsinn.
In Zeiten von Corona, und Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, sowie gegen die (drohende) Zwangsimpfung, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass die Polizei mehr als genügend ausgelastet ist. Das scheint aber nicht so, denn es ist bekanntlich nicht Aufgabe der Polizei harmlose Spaziergänger zu belästigen., zumindest denkt man das im Allgemeinen so.
Offenbar sieht das die Polizei aber anders. In dem Video ist zu vernehmen, wie die Polizei erklärt, sie würde den Spaziergang als Versammlung betrachten. Wie bitte, wie kommen die denn darauf?
…
Egal wie sie laufen, wenn sie eine Versammlung sind, als das deklarieren wir sie, weil sie gemeinsam das Interesse haben, hier was kundzutun, müssen sie alle eine Maske tragen. …
Das ist sowohl eine merkwürdigem als auch falsche Aussage der Polizei. Wir wissen ja, niemand hatte vor eine Mauer zu bauen, und niemand hatte vor etwas kundzutun. Da stellt man sich schon die Frage, wie die Polizei auf so einen Unsinn überhaupt kommt.
Die Behauptung, die Spaziergänger hätten vorgehabt etwas kundzutun, ist schon deshalb unerheblich, weil es weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat sein kann, wenn wirklich jemand vorgehabt hätte etwas kundzutun. Voraussetzung wäre dafür doch gewesen, dass jemand etwas kundgetan hätte, aber das gab es offensichtlich nicht, denn dann hätte die Polizei diesen Vorfall erwähnt, und hätte nicht unterstellt, dass man vorgehabt hätte das zu tun. Damit befinden wir uns also nicht im Versammlungsrecht, und die Polizei hat somit den Bürger, der bekanntlich der tatsächliche Vorgesetzte der Polizei ist, nicht dermaßen „belästigen“ dürfen. Muss man hier schon von Nötigung ausgehen?
Man stellt sich die Frage, welcher Punkt denn dafür sprechen könnte, dass es sich bei dem Spaziergang um eine Versammlung handeln könnte?
Es wurden keine Flugblätter verteilt, keine Plakate mitgeführt, keine Unmutsäußerungen von sich gegeben. Die Diskussionen mit der Polizei zählen dabei natürlich nicht.
Manchmal behauptet ja der Staat, dass es sich um eine Demo handeln würde, wenn eine Gruppe uniformiert spazieren gehen würde, aber selbst eine Uniformierung ist hier nicht zu erkennen. Da ist ja eine Kindergartengruppe mit ihren gelben Warnwesten eher uniformiert, als diese Spaziergänger.
FAZIT: Es gibt keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei diesen Bürgern um eine Versammlung handeln würde. Diese Einstufung in eine angebliche Versammlung erfolgte rein willkürlich im Staatsauftrag. Und genauso geht es weiter.
Wenn es sich bei den spazierenden Bürgern tatsächlich um eine Versammlung handeln würde, dann befinden wir uns im Versammlungsrecht, und im Bereich der besonders geschützten Grundrechte.
Hier will ich zunächst mal ein Irrtum eines Spaziergängers aufklären. Ein Bürger meinte zur Polizei:
… wir haben kein Grundgesetz, wir haben gar nichts. …
So eine Behauptung ist natürlich, bzw. zum Glück falsch. Natürlich haben wir ein Grundgesetz, und das gilt natürlich auch. Das Grundgesetz beinhaltet nämlich die Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Dazu gehört z. B. auch das Demonstrations- und Versammlungsgesetz. Hätten wir tatsächlich kein Grundgesetz mehr, dann sähe das verdammt schlecht aus. Solche willkürliche Polizeimaßnahmen gegen den Bürger wären dann nämlich rechtens. Ohne Grundgesetz könnte die Polizei jedem Bürger jederzeit das Spazieren im Freien untersagen.
Da wir aber ein gültiges Grundgesetz, wenn auch keine Verfassung, haben, können wir uns aber auf unsere Grundrechte berufen. Also, selbst wenn diese Spaziergänger nicht nur spazieren gehen würden, sondern sich lieber versammeln und demonstrieren würden, sind Zweifel an der behaupteten Maskenpflicht berechtigt. Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, die Maskenpflicht dagegen nicht.
Ein Mensch, der gegen Missstände demonstrieren will, macht das meistens lautstark, eine Maskenpflicht würde dabei aber nur hinderlich sein, und somit sein Demonstrationsrecht massiv behindern, und somit gegen das Grundgesetz verstoßen. Das gilt natürlich ganz offensichtlich, besonders dann, wenn der normale Bürger unmaskiert durch die Innenstadt gehen darf, ein Demonstrant dagegen nicht, sondern diesem eine Maskentragepflicht aufgezwungen wird.
Die Versuche Spaziergänger als Demonstranten zu bezeichnen, Spaziergänge als Versammlung zu deklarieren, und unliebsame Demonstrationen durch ein Maskenverbot zu verhindern, sind ja politisch gewollt. Die Polizei ist nicht wirklich so blöd, dass sie das nicht wissen. Vor 1 bös 2 Wochen waren Spaziergänger noch Spaziergänger und keine Demonstranten, waren Spaziergänge noch keine Demo oder Versammlung, aber der Politik war das alles viel zu lästig. Offenbar ist der Deutsche Michel auch nicht mehr das, was er mal war. Deshalb will die Politik jetzt mit noch mehr Druck die Einführung der Zwangsimpfung durch die Vordertüre erreichen, und gleichzeitig die Abschaffung der Demokratie durch die Hintertür erzwingen,