GELSENKIRCHEN: Armselige Gegendemo der Stadt Gelsenkirchen

Das Grundgesetz kennt Artikel 8, der lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Da das Grundgesetz die Grundrechte der Bürger gegenüber dem Staat darstellen, können sich demonstrierende Bürger auf das Grundgesetz beziehen, die Stadt Gelsenkirchen, sowie die Polizei können sich nicht auf dieses Grundrecht beziehen. Der Bürger ist GRUNDRECHTSBERECHTIGT die Stadt Gelsenkirchen, sowie die Polizei als Institution, sind dagegen keine Grundrechtsberechtigte, sondern haben diese Grundrechte zu gewähren.
Grundrechtsverpflichtet ist also die Polizei und auch die Stadt, und auch diese sogenannte DEMOKRATISCHE INITIATIVE, ist nicht grundrechtsberechtigt, da es sich bei dieser Initiative um eine Organisation von der Stadt, einiger Parteien und der Polizei handelt.

Grundrechtsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen Personen. Dies entspricht der
menschenrechtlichen Tradition deutscher Grundrechtsgarantien.

Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach
auf diese anwendbar sind (Art. 19 Abs. 3 GG).

Grundrechtsverpflichtet ist der Staat in seinen Untergliederungen von Bund, Ländern und
Gemeinden (Art. 1 Abs. 3 GG). Auch öffentlichrechtliche Körperschaften sind grundsätzlich
grundrechtsverpflichtet, nicht grundrechtsberechtigt.

Dennoch hat die Stadt Gelsenkirchen, unter dem Deckmäntelchen der angeblich DEMOKRATISCHEN INITIATIVE, zu einer Gegendemo gegen die eigenen Bürger aufgerufen. Bei der sogenannten DEMOKRATISCHEN INITIATIVE handelt es sich also keinesfalls um eine demokratische Organisation. Die sind so pseudodemokratisch, wie es auch die DDR (Deutsche Demokratische Republik) mal war. Echte Demokratie erkennt man nämlich nicht am Namen.

Diese pseudodemokratische Initiative besteht nicht nur aus Parteien, Polizei und Stadt Gelsenkirchen, sondern auch an Organisationen und Vereine, die von der Stadtverwaltung mehr oder weniger abhängig sind. Inhaber der Internetseite ist lt. Impressum Dr. Daniel Schmidt, der ganz offenbar von der Stadt Gelsenkirchen bezahlt wird. Die ursprüngliche Adresse dieser Initiative lautete KURT-SCHUMACHER-STR. 4. Das ist das Gebäude des städtischen Gesundheitsamtes. Inzwischen ist zwar die Munscheidstr. als Adresse angegeben. Auch dort im WISSENSCHAFTSPARK sind verschiedene Behörden der Stadt untergebracht. Es darf also vermutet werden, dass die Mietkosten für die Räume auch dort von der Stadt übernommen werden. Natürlich wird das dortige Personal mutmaßlich auch von der Stadt bezahlt.

Die Telefonnummer der Stadt Gelsenkirchen lautet 169-0. Die pseudodemokratische Initiative hat die Telefonnummer

Telefon: 0209-169 85 51
Telefax: 0209-169 85 53

Das sind also eindeutig Durchwahlnummer der Stadt Gelsenkirchen.

Es ist also ziemlich eindeutig, dass hinter dieser Gegendemo die Stadt Gelsenkirchen steht.

Friedhelm Hufen hielt am 6. April in Potsdam einen Vortrag zum Thema „Das Neutralitätsgebot – ein rechtlicher Maulkorb für die politische Bildung?“

 

Der Staat und andere öffentliche Träger, auch die Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, können sich bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht auf Grundrechte berufen. Sie sind vielmehr an die Grundrechte Dritter und auch an die Rechte politischer Parteien gebunden. Sie sind auch, und das spielt vor allen Dingen im kommunalen Bereich eine große Rolle, an die Kompetenzen gebunden. Öffentliche Träger dürfen nur öffentliche Aufgaben wahrnehmen, soweit sie nicht hoheitlich tätig werden.

Das ändert sich auch nicht dadurch, dass die Stadt Gelsenkirchen evtl. nicht direkt zur Gegendemo aufgerufen und diese organisiert hat, sondern das einer Initiative überlassen hat, die letztendlich doch städtisch ist.

Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ist neutral im besten Sinne, auch grundrechtlich neutral. Wenn aber konkrete Gruppen, Parteien, Religionsgemeinschaften, Einzelpersonen genannt werden, kritisch genannt werden, dann gelten besondere Grenzen. …

Öffentlichkeit ist sonst sehr erwünscht, aber das Bundesverfassungsgericht versteht überhaupt keinen Spaß, wenn es um Gleichheit von Parteien geht. Im Wahlkampf. Sobald auf die politische Willensbildung des Volkes direkt eingewirkt wird, hat Chancengleichheit zu herrschen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Und da haben sich zumindest öffentliche Träger – wir sind ja noch bei den öffentlichen Trägern – zurück zu halten.

Folgendes gilt natürlich nicht nur für Parteien.

Wenn aber der Staat tätig wird, ist in jedem Fall der direkte Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien – verbal durch negative oder positive Wahlempfehlungen – ausgeschlossen. Das dürfen öffentliche Träger und Oberbürgermeister nicht.

Und das gilt auch nicht nur für Wahlempfehlungen.

Der Spruch eines rheinland-pfälzischen Bürgermeisters bei einer NPD-Veranstaltung damals: „Ihr seid hier nicht willkommen“ – das ist was anderes. Das ist nicht inhaltlich abstrakt, er bezieht sich ganz konkret. Da sieht jeder Betrachter sofort, das ist der Wahlparteitag dieser Partei, das ist ein Eingriff in die konkrete Chancengleichheit.

Bei einem Aufruf zu einer Gegendemo kann das nicht anders sein, auch wenn es sich bei der Demo nicht um eine Veranstaltung der NPD, oder einer anderen Partei handelt.

Ein sehr heikler Bereich ist die Warnung vor Veranstaltungen, weil Sie hier den Bereich der Versammlungsfreiheit haben. (…) Also der Bürgermeister – jetzt sind wir noch im öffentlichen Bereich –, der vor Demonstrationen warnt, der ist natürlich auch zuständig für ein mögliches Verbot. Und dann ist das ja immer so: Die Stadt verbietet eine Demonstration und dann kommt eine gerichtliche Verfügung, die sie doch erlaubt, und dann geht der Bürgermeister dazu über, weil er ja verloren hat, vor dieser Veranstaltung wenigstens ordentlich zu warnen und die Bürger zu Gegendemonstrationen aufzufordern: Unsere Stadt soll sauber bleiben. Das geht alles nicht. Das sage ich Ihnen ganz offen. Das ist alles riskant, das ist nicht nur allgemeine politische Auseinandersetzung, das ist konkrete Warnung, das ist Eingriff in die Rechte der Partei, und das ist auch Einsatz von öffentlichen Mitteln für Verstöße gegen die öffentliche Willensbildung. Das kann man machen, das kann man riskieren, das ist natürlich politische Auseinandersetzung, aber die Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls auch die Zivilgerichte sind da sehr strikt, denn es ist ein rechtfertigungsbedürftiger Grundrechtseingriff.

Zwischenfrage. Dürfen die Ordnungsbehörden solche Verwarnungen aussprechen? Die Polizei?

Ordnungsbehörden natürlich nicht. Die sind ans Versammlungsgesetz gebunden. (…) Die dürfen natürlich Warnungen vor strafbaren Handlungen aussprechen. Die berühmten Warnmitteilungen. Oder die Gefährderansprachen, wie die Juristen sagen. (…) Da ist die Rechtsprechung wirklich ganz streng. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Nur wenn die konkrete Gefahr einer Straftat droht, nachweisbar Volksverhetzung droht, darf verboten werden. Und nur wenn verboten werden darf, darf auch auf anderer Weise auf die Versammlung eingewirkt werden.

Das ist also alles ziemlich eindeutig.

Als öffentlicher Träger ist der Staat auch grundrechtsgebunden. Er hat also eine gewisse Rahmenverantwortung. Aber er ist nicht in gleicher Weise gebunden, als wenn er es selbst veranstalten würden. Denn These 11: Die privaten Empfänger staatlicher Subventionen sind und bleiben Grundrechtsträger, nicht Grundrechtsadressaten. Ihre Äußerungen werden durch die Finanzierung nicht etwa zu hoheitlichen Maßnahmen. Mir hat mal ein hessischer Verwaltungsbeamter gesagt: Ja, wenn ich da Geld gebe für eine Veröffentlichung, dann sind die ja sozusagen zur Behörde geworden, dann sind die, wie der Jurist sagt, Beliehene. Dann machen die etwas, was ich als Öffentlichkeitsarbeit auch selber machen könnte. Weit gefehlt!

Das gilt in nicht für die Gegendemo der pseudodemokratischen Initiative. Die sind keine privaten Teilnehmer, hier handelt es sich eindeutig um eine staatliche Organisation. Die Stadt Gelsenkirchen und die Polizei geben nicht nur Geld, sondern sind auch Mitglied der Initiative. Außerdem werden Mitarbeiter dieser Initiative von der Stadt bezahlt, und sie nutzen städtische Ressourcen, wie Büroräume, Telefon, Fax, etc.

Man sieht also sehr deutlich, dass dieser Aufruf zur Gegendemo, die Gegendemo selbst, und die Verschwendung von Steuermitteln rechtswidrig war.

Natürlich gilt das nicht nur für die Stadt, sondern besonders auch für die Polizei. Auch die Polizei ist kein Grundrechtsträger. Sie haben unsere Grundrechte, unsere Versammlung zu schützen. Das wissen die auch, und das haben die Polizisten vor Ort ja auch gemacht, aber die Polizeileitung handelt rechts- und verfassungswidrig. Die Polizei wird aufgefordert, ihre Mitgliedschaft in dieser pseudodemokratischen Initiative sofort zu beenden.

Während die Corona-Kritiker und Zwangsimpfgegner gegen Maßnahmen auf die Straßen gehen, wurden die Teilnehmer der Gegendemo von der Stadt aufgestachelt gegen Menschen auf die Straße zu gehen, und diese als Antisemiten, Corona-Leugner, Faschisten, Rechtsradikale, Reichsdeutsche, Verschwörungstheoretiker und ähnliches zu verleumden.

Besonders erfolgreich war diese Gegendemo nicht. 28 Organisationen gehören der pseudodemokratischen Initiative an. Wie viel tausend Teilnehmer werden wohl gekommen sein? Ehrlich, es waren lächerlich wenig, wenn man betrachtet, dass mit der Stadt, und der Polizei, insgesamt 28 Organisationen zur Gegendemo aufgerufen haben. Lt. der örtlichen Lügenpresse sollen es sogar 200 Teilnehmer gewesen sein. Wie viel muss von dieser Zahl wohl abziehen, um der Realität gerecht zu werden? Offenbar glauben die diese Zahl selbst nicht, denn sie beziehen sich bei dieser Fake-Zahl auf die Aussage des Veranstalters. Der WDR berichtet z.B., dass bei der Gegendemo ca. 100 Menschen gewesen wären. Vermutlich ist sogar diese Zahl noch etwas überhöht.

Polizei war natürlich auch dabei, zumindest dienstlich, aber es kann nicht bestätigt werden, dass Polizisten bei den Teilnehmern der Gegendemo dabei waren, oder wurden ein paar zwangsabgestellt?

Eine gute Nachricht haben wir noch für die Bürgermeisterin und die Stadt Gelsenkirchen.

Normalerweise startet die Bürgerdemo vor dem Hans-Sachs-Haus. Am Mittwoch war das anders. Die 250 Teilnehmer der Demo versammelten sich auf der Rückseite des Hans-Sachs-Hauses, und starteten von dort. Die Frontseite des Rathauses wurde zu Beginn den Pseudodemokraten, und Staatsdemonstranten überlassen. Diese Gegendemo dauerte jedoch nicht lange. Als die  Bürgerdemo von ihrer Demo zurückkam, war die Gegendemo bereits abgerückt. Der Platz vor dem Hans-Sachs-Haus wurde also von echten Demokraten zurückerobert. Das wird doch die Oberbürgermeisterin hoffentlich erfreut haben.

 

NACHTRAG:

Die Polizei Gelsenkirchen hatte ja den Aufruf der Stadt zur Gegendemo unterstützt, in einer anderen Gruppe wurde dazu eine Stellungnahme der Polizei Gelsenkirchen angefordert. Hier die Antwort: vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die Polizei Gelsenkirchen ist seit vielen Jahren Teil der Demokratischen Initiative und unterstützt das Bündnis aus Parteien, Kirchen, karitativen Einrichtungen, Gewerkschaften und weiteren relevanten Gruppen Gelsenkirchens, das für ein demokratisches Miteinander in Gelsenkirchen eintritt.

 

Die Demokratische Initiative richtet sich in ihrer Arbeit in der Hauptsache an das Gedenken der Opfer der Gräueltaten der Nationalsozialisten in der Pogromnacht des Jahres 1938. Sie organisiert die alljährliche Gedenkveranstaltung zum 9. November. Darüber hinaus engagiert sie sich gegen antidemokratische Tendenzen, z.B. durch Aktionen gegen Aufmärsche oder Kundgebungen rechtsextremistischer Gruppierungen und wirbt vor Wahlen dafür, das Wahlrecht nicht ungenutzt zu lassen und die demokratischen Parteien zu stärken.

Aktuell sind in der Demokratischen Initiative 28 Organisationen aktiv, unter anderem auch die Stadt Gelsenkirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sich demokratisch zu verhalten, ist Teil der Verfassung und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das stellt keine Einmischung in politische Angelegenheiten dar, sondern stützt das rechtstaatliche Verhalten und verstößt somit auch nicht gegen das Neutralitätsgebot der Polizei.

Soweit das Schreiben der Polizei

… das für ein demokratisches Miteinander in Gelsenkirchen eintritt.

 

Weder die Demokratische Initiative, noch die Polizei oder die Stadt tritt für ein demokratisches Miteinander auf, wenn sich nicht an das Grundgesetz hält, und unrechtmäßig eine Gegendemo gegen eine rechtmäßige Bürgerdemo durchführt.

Darüber hinaus engagiert sie sich gegen antidemokratische Tendenzen, z.B. durch Aktionen gegen Aufmärsche oder Kundgebungen rechtsextremistischer Gruppierungen

Und auch das ist eine Lüge. Die Gegendemo am 23.2.2022 richtete sich nicht gegen rechtsextremistische Gruppen, sondern gegen eine Demo von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft. Außerdem hat weder die Polizei, noch die Stadt Gelsenkirchen ein Recht gegen angemeldete und zugelassene Demos zu demonstrieren. Da sollte die Polizei mal diesen Beitrag lesen.

Das stellt keine Einmischung in politische Angelegenheiten dar, sondern stützt das rechtstaatliche Verhalten und verstößt somit auch nicht gegen das Neutralitätsgebot der Polizei.

Falsch, die Polizei hat sich nicht in die demokratischen Rechte der Bürger einzumischen, und hat sich auch nicht an der Meinungsbildung der Bürger einzumischen. Die Polizei verstößt damit sehr wohl gegen das Neutralitätsgebot, und gegen das Grundgesetz. Die Polizei ist kein Grundrechtsinhaber, sondern hat dem Bürger die Grundrechte zu gewähren.  Und das haben sie ja auch gemacht. Die Polizei hat die Bürgerdemo sogar geführt und geschützt, und dann verstößt es natürlich gegen das Neutralitätsgebot der Polizei, wenn man dann gleichzeitig zur Gegendemo zu dieser angemeldeten und genehmigten Bürgerdemo aufruft.

2 Comments

  1. Ohje…
    Hier hat aber jemand keine Ahnung… und davon eine ganze Menge.
    Selten so einen verdrehten und erfundenenen Mist gelesen.
    Halbwahrheiten reihen sich an Falschinformationen noch und nöcher.
    Einfach nur traurig dass irgendwann Menschen wie der Verfasser dieses Artikels auf dem Bildungsweg verloren gehen.
    Je nachdem wie alt derjenige ist ist es vielleicht noch nicht zu spät für ihn um sich doch noch etwas Wissen und Bildung anzueignen.

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    1. Ohje …
      Da hat ja jemand noch weniger als keine Ahnung. Wäre wenigstens ein Funken Ahnung vorhanden, dann wäre man wohl mindestens in der Lage wenigstens auf einen Punkt einzugehen, der angeblich falsch sein soll, und hätte versucht das richtig zustellen, aber dazu reicht es offensichtlich nicht.

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